Unsere AGB's

§ 1 Geltungsbereich
(1)
Der Rahmenvertrag über Matratzen-Tiefenreinigungsprogramm kommt zwischen den Parteien ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Das Zustandekommen eines Rahmenvertrages über Matratzen-Tiefenreinigungsprogramm bedarf der Schriftform. Die Laufzeit des Vertrages, die Anzahl der Reinigungsintervalle und die Reinigungspreise pro Matratze müssen im Rahmenvertrag enthalten sein. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Der Rahmenvertrag gilt als angenommen, wenn beide Parteien (Fresh-O2, S.L. und Kunde) rechtsverbindlich unterschrieben haben.
(3) Soll ein Rahmenvertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert werden, bedarf es des Abschlusses eines neuen Rahmenvertrages.

§ 3 Zeitpunkt der Intervallreinigung
Der Kunde stellt der Fresh-O2, S.L.den zum Betrieb der Reinigungsanlage erforderlichen Strom unentgeltlich zur Verfügung. Wurde im Rahmenvertrag die Stellung eines oder mehreren Helfer durch die den Kunden vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese während der gesamten Dauer der Reinigungsarbeiten zur Verfügung stehen und für die Hilfsarbeiten geeignet sind. Sollten die vereinbarten Helfer nicht zur Stelle oder untauglich sein, ist die Fresh-O2, S.L. berechtigt, je fehlenden Helfer einen Aufschlag von 1. Euro auf das vereinbarte Reinigungsentgelt je Matratze zu erheben.

§ 4 Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1)
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich laut Rahmenvertrag in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Die Zahlung ist fällig sofort nach jedem erfolgten Reinigungsintervall und erfolgter Rechnungsstellung durch Fresh-O2, S.L..
(3) Die Zahlung hat ausschließlich auf das im Rahmenvertrag angegebene Konto zu erfolgen.
(4) Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so ist Fresh-O2, S.L. berechtigt, über den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Fresh-O2, S.L. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Fresh-O2, S.L. berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Das Fresh & Clean -Tiefenreinigungszertifikat hat eine zeitlich begrenzte Gültigkeit, bleibt Eigentum der Fresh-O2, S.L. und muss spätestens 3 Monate nach Ablaufdatum des Zertifikates an Fresh-O2, S.L. zurückgegeben werden.

§ 5 Aufrechnung
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Haftungsausschluss
Fresh-O2, S.L. ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht und nicht durch eine fachmännische Warenschau erkannt werden können ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel ). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist und/oder dies durch fachmännische Warenscheu erkannt werden kann.

§ 7 Haftungsgrenze
Für den Verlust oder die Beschädigung des Reinigungsgutes haftet die Fresh-O2, S.L. maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Bei Beschädigungen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 8 Mängelrüge
(1)
Mängel der Reinigungsleistung oder Beschädigung des Reinigungsgutes müssen unmittelbar bei Übergabe sc hriftlich gerügt werden. Sofern die Mängel nicht bei Übergabe des Reinigungsgutes gerügt werden, gilt die übergebene Sache als mängelfrei. Bei großen Objekten erfolgt eine abschnittsweise Übergabe.
( 2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gereinigte Sache einen Mangel aufweisen, so werden wir die Sache, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüchen- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

§ 9 Datenschutz
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine ausschließlich für die Vertragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit ausdrücklich zu.
Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Fresh-O2, S.L. verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Reinigungsauftrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.

(2) Grundsätze des Datenschutzes
Soweit Fresh-O2, S.L. zur Bearbeitung und Durchführung von Rahmenverträgen für Matratzenreinigungen persönliche Daten des Bestellers erhebt und speichert, werden diese streng vertraulich und unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechtes behandelt. Derartige Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für die bei der Abwicklung des Vertrages beteiligten Partnerunternehmen.

§ 10 Sonstiges
(1)
Für die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Fresh-O2, S.L. gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Fresh-O2, S.L..
( 3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Matratzenvertrag

§ 1 Geltungsbereich
Der Kaufvertrag über von der Fresh-O2, S.L. im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angebotenen Produkte kommt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Hat der Vertragspartner der Fresh-O2, S.L. aus dem Matratzenkaufvertrag zusätzlich Anspruch auf Matratzenreinigungsleistungen aus dem "All-Inclusive-Programm" gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fresh-O2, S.L. für das Matratzen- Tiefenreinigungsprogramm, die dem Vertragspartner ebenfalls ausgehändigt und von diesem zur Kenntnis genommen wurden.

§ 2 Vertragsschluss
Zwischen den Parteien wird Schriftform vereinbart. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Abweichung von der Schriftform bedarf ihrerseits der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
Der Kaufpreis ist bei Vertragsschluss sofort fällig und zahlbar. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gelieferte Waren bleiben auf jeden Fall bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Fresh-O2, S.L..

§ 4 Liefertermin
Der im Vertrag genannte voraussichtliche Liefertermin ist für die Fresh-O2, S.L. nicht bindend. Ansprüche aus einer Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde nicht geltend machen. Voraussetzung für die Lieferung ist die vollständige Kaufpreiszahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist

§ 5 Aufrechnung
Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Mängel der Kaufsache
Die Fresh-O2, S.L. haftet nur für erhebliche Mängel der Kaufsache im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Gewerbliche Kunden müssen Mängel der Kaufsache unmittelbar bei Übergabe schriftlich rügen, um sich Ihre Ansprüche zu erhalten. Erfolgt die Mängelrüge nicht bei Übergabe, sind sie mit allen Ansprüchen ausgeschlossen. Der Kunde ist beweispflichtig für das Vorliegen des Mangels und dessen Erheblichkeit. In jedem Fall ist der Fresh-O2, S.L. das Recht der Nachbesserung bzw. Nachlieferung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.

§ 7 Datenschutz
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine ausschließlich für die Vertragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit ausdrücklich zu.
Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Fresh-O2, S.L. verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Reinigungsauftrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.

(2) Grundsätze des Datenschutzes
Soweit Fresh-O2, S.L.
zur Bearbeitung und Durchführung von Rahmenverträgen für Matratzenreinigungen persönliche Daten des Bestellers erhebt und speichert, werden diese streng vertraulich und unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechtes behandelt. Derartige Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für die bei der Abwicklung des Vertrages beteiligten Partnerunternehmen.

§ 8 Sonstiges
s. AGB Tiefenreinigung

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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